Zweitstudium

Wenn du bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule absolviert hast, kannst du dich für ein Zweitstudium bewerben. Hierfür ist der Nachweis beruflicher oder wissenschaftlicher Gründe erforderlich:

Berufliche gründe

Zwingend berufliche Gründe, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.

Besondere berufliche Gründe, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. 

Sonstige berufliche Gründe, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen erforderlich ist (z.B. Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils). 

wissenschaftliche gründe

Wissenschaftliche Gründe, wenn in Hinblick auf die spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.

Für eine Bewerbung um einen Zweitstudienplatz aus wissenschaftlichen Gründen ist mit der Bewerbung über hochschulstart.de ein Gutachten über die wissenschaftlichen Gründe einzureichen. Das Gutachten muss von der Hochschule ausgestellt werden, die bei der erstmaligen Antragsstellung an erster Stelle priorisiert wird. 

Bitte nutze hierfür folgenden Antrag und sende diesen zusammen mit allen Unterlagen für das Gutachten per E-Mail an einstieg.studium-lehre@mul-ct.de. Bitte beachte die im Antrag genannten Fristen - 31.05. für das Wintersemester und 30.11. für das Sommersemester - zur Einreichung des Antrags, da  eine Fristverlängerung nicht gewährt werden kann. Nach Erstellung des Gutachtens übermittelt die MUL - CT dieses an hochschulstart.de.