Zulassungsverfahren

Vorabquoten

Ein Teil der Plätze ist für besondere Bewerbergruppen reserviert, z. B. Härtefälle, Zweitstudienbewerberinnen und –bewerber oder Personen, die sich verpflichten ihren späteren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben (z. B. Landarztquote). Auch internationale Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU/EWR-Staaten fallen darunter.


Hauptquoten

Nach Abzug der Vorabquoten werden im Auswahlverfahren die meisten Studienplätze vergeben. Es gibt drei Quoten mit jeweils eigenen Kriterien:

Abiturbestenquote (30 % der Plätze)

30 % der Studienplätze werden ausschließlich nach der Abiturnote vergeben. Damit alle Bewerberinnen und Bewerber bundesweit vergleichbar sind, sorgt ein Ausgleichsmechanismus für die Angleichung unterschiedlicher Anforderungen und Bewertungen in den Bundesländern.

Zusätzliche Eignungsquote (10 % der Plätze)

10 % der Studienplätze werden über die sogenannte zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergeben. Hier spielt das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung keine Rolle. Stattdessen zählen ausschließlich Kriterien wie das Ergebnis des Studieneignungstests TMS, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit mit Bezug zum Studienfach sowie weitere besondere Vorbildungen, außerschulische Leistungen und anerkannte Dienste oder Ehrenämter mit Bezug zum Studienfach.

Auswahlverfahren der Hochschule (ca. 60 % der Plätze)

Rund 60 % der Studienplätze in den Hauptquoten werden nach dem sogenannten Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Hier können neben der Abiturnote auch Ergebnisse im Test für Medizinische Studiengänge (TMS), eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie berufliche Tätigkeiten oder anerkannte Dienste und Ehrenämter berücksichtigt werden.